REINKARNATION von Ronald Zürrer |
Internet-Veröffentlichung Juli 2008, |
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KAPITEL 6: REINKARNATION IM CHRISTENTUM
Die Beseitigung des Wissens um die Reinkarnation
Wie gesagt, ist es höchst bedauerlich, daß das Gesamtwerk der Lehren Origenes’ nicht mehr in vollem Umfang und im Original vorliegt, sondern aus den Schriften anderer, die teilweise seine Gegner waren, rekonstruiert werden mußte. Die Zeugnisse des Wissens um Karma und Reinkarnation sind jedoch trotzdem noch so zahlreich, daß es verwundert, daß und wie es gelingen konnte, sie später bis in die heutige Zeit als bedeutungslos hinzustellen oder zu verschweigen.
Hier finden wir ein Beispiel dafür, wie viel die institutionalisierte Kirche im Laufe der Zeit vom ursprünglichen Gedankengut wegschnitt und abtrennte, um ihr enges, selbstgeschaffenes Lehrgebäude zu errichten. Ja, sie beraubte das Christentum, dessen Verwalter sie zu sein behauptet, um Teile des grundlegenden Wissens über die Zusammenhänge, die den Unterweisungen Jesu Christi für die Menschheit erst Sinn geben. Und die herausgebrochenen Teile dieses Fundaments wurden dann notdürftig mit fragwürdigen Dogmen ersetzt.
Bei der exakten Untersuchung dieser Sachverhalte steht die heutige historische Wissenschaft vor dem Problem, daß zahlreiche Glaubensfanatiker der Vergangenheit oftmals bedenkenlos historische Zeugnisse vernichtet und verfälscht haben und ihre Meinungsgegner nicht nur mit geistigen, sondern vor allem mit politischen oder kriegerischen Mitteln bekämpften.
Der aus einem solchen Kampf hervorgegangene Sieger pflegte dann seine Anschauung als die alleingültige Wahrheit zu verkünden. Will man daher heute feststellen, ob die Lehre der Reinkarnation tatsächlich im Urchristentum enthalten war, muß man auch die politischen Hintergründe jener Zeit aufhellen.
Wie bereits ausgeführt, hatte das frühe Christentum in der Zeit des Origenes noch keine festen Dogmen gekannt, und unter dem Begriff der Kirche wurde noch keine feste Institution verstanden. Die Entwicklung der Kirchenlehre war also hauptsächlich von gewissen theologischen Lehrsätzen bestimmt gewesen, die an Kirchenversammlungen festgelegt worden waren.
Erst nachdem das Christentum im 4. Jahrhundert römische Staatsreligion geworden war, entstanden die ersten Dogmen, wobei der Entstehung dieser kirchlichen Glaubenssätze bekanntlich keine innere Systematik zugrunde lag. Sie wurden nicht als allgemeingültige Glaubenswahrheiten verfaßt, sondern waren ursprünglich Leitsätze zur Abwehr gewisser Glaubensauffassungen, die mit kirchlichen Interessen nicht übereinstimmten und daher zu Irrlehren erklärt werden mußten.
Offiziell nach dem Konzil zu Nicäa (dem ersten großen Konzil der Kirchengeschichte) im Jahre 325 – aber, wie anzunehmen ist, auch schon vorher – begann die bewußte Abänderung oder gar Ausmerzung mißliebiger oder unverstandener Stellen in den Schriften des Neuen Testaments.
Von kirchlichen Behörden eigens zu diesem Zwecke ernannte Correctores wurden bevollmächtigt, Schrifttexte im Sinne dessen zu „korrigieren“, was nach Ansicht der Machthaber als richtig galt. Es ist wahrscheinlich, daß in jener Zeit zahlreiche Stellen des Neuen Testaments, die die Reinkarnationslehre betrafen, entfernt wurden.
Diese Praxis wurde auch durch die folgenden drei ökumenischen Konzilien nicht aufgehalten – Konstantinopel (381), Ephesus (431) und Chalcedon (451). Im Gegenteil: Diese arbeiteten Jesus Christus immer klarer als den einzigen Erlöser unseres Zeitalters heraus und stellten jedem „wahren“ Christen die Befreiung aus der Sterblichkeit des materiellen Körpers allein durch das Annehmen Christi – und seiner Kirche! – in Aussicht.
Dadurch wurde natürlich die Lehre der Reinkarnation zusehends verdrängt, da sie für den „wahren“ Christen nicht mehr zutreffend (und auch nicht mehr erwünscht) war, bis sie schließlich auf dem nächsten, dem fünften Konzil (Konstantinopel, 553) endgültig abgeschafft wurde.
Liest man die Geschichte der Konzilien und der Entstehung der Dogmen nach, muß man zudem feststellen, daß diese vielfach von heftigen Auseinandersetzungen über den rechten Glauben begleitet war. Hierbei ging es meist nicht so sehr um die Grundsätze der Religion oder um das Wohl der Gläubigen, als vielmehr um die Führungsrolle und den Einfluß der Kirche.
Da es sich also letztlich um eine politische Entscheidung handelte, welche Auffassung sich durchsetzte, muß man davon ausgehen, daß in den Dogmen in erster Linie eigennützige kirchliche Interessen ihren Niederschlag fanden. Die spätere Erklärung, bei der Entstehung der Dogmen habe der heilige Geist mitgewirkt oder sie seien gar von Gott offenbart, ist unter diesen Voraussetzungen wenig glaubwürdig.
In diesem Umfeld müssen wir auch die Beseitigung des Wissens um die Reinkarnation betrachten, deren Verlauf im folgenden kurz dargestellt werden soll. Aus vielfältigen, zum Teil machtpolitischen und zum Teil egoistisch-menschlichen Gründen waren also nach dem Tode des Origenes zahlreiche theologische Streitigkeiten um seine Lehren entbrannt, insbesondere auf dem Gebiet der Eschatologie, der „Lehre von den letzten Dingen“.
Und weil Origenes als die überragende Gestalt der frühen Kirche überall anerkannt wurde – er galt als die Autorität schlechthin, und Gegner wie Befürworter beriefen sich auf ihn –, verknüpfte man das Wissen um die Reinkarnation immer mehr mit seinem Namen.
Der Streit und die innerkirchlichen Intrigen um Origenes wurden im Verlauf der darauffolgenden Jahrhunderte immer heftiger und forderten immer dringender eine endgültige Entscheidung. So kam es in der Mitte des 6. Jahrhunderts schließlich zu einem folgenschweren Ereignis, welches in der Konsequenz die Verdrängung und Beseitigung der Reinkarnationslehre aus dem institutionalisierten Christentum auslöste.
KAPITEL 6: REINKARNATION IM CHRISTENTUM - DIE BESEITIGUNG DES WISSENS UM DIE REINKARNATION
Die Synode zu Konstantinopel (543)
Auf Drängen des byzantinischen Kaisers Justinian I. (527–565) wurde im Jahre 543 in Konstantinopel eine Synode der Ostkirche einberufen, die das erklärte Ziel hatte, die theologischen Differenzen um die Lehren des Origenes (der 300 Jahre zuvor gelebt hatte!) ein für allemal zu beenden.
Diese Lehren wurden, ohne Rücksicht auf die Haltung des damaligen römischen Papstes Vigilius, durch die Synode mit neun Anathemata (Bannflüchen) belegt, wobei der für die Frage der Seelenpräexistenz und der Reinkarnation entscheidende erste Bannfluch lautet:
Wenn einer sagt oder meint, die Seelen der Menschen seien präexistent gewesen, insofern sie früher Geistwesen und heilige Mächte gewesen seien, es habe sie aber Überdruß ergriffen an der Schau Gottes und sie hätten sich zum Schlechten gewendet, darum sei die göttliche Liebe in ihnen erkaltet ... und seien zur Strafe in Körper hinabgeschickt worden – der sei anathema (verflucht).
Außerdem wurden (im neunten Bannfluch) auch all diejenigen verflucht, die nicht glauben würden, daß es eine ewige Bestrafung der Dämonen und gottlosen Menschen gebe. All diese Verfluchungen geschahen auf die äußerst persönlich motivierte Anweisung von Kaiser Justinian (und dessen intriganter Gemahlin Theodora), der sich selbst als Oberherrn der Kirche verstand. Über diesen zwielichtigen Kaiser schreibt der Historiker Georg Ostrogorsky in seiner „Geschichte des byzantinischen Staates“ (in: „Handbuch der Altertumswissenschaft“, 1963):
Auch als Christ blieb Justinian Römer, und die Idee einer Autonomie der religiösen Sphäre war ihm völlig fremd. Päpste und Patriarchen behandelte er als seine Diener. In derselben Weise, wie er das Staatswesen leitete, dirigierte er auch das Kirchenleben, in jede Einzelheit der Kirchenverfassung persönlich eingreifend. (S. 65)
Noch deutlicher drücken es B. Altaner und A. Stuiber in „Patrologie – Leben, Schriften und Lehre der Kirchenväter“ (1966) aus:
Mit terroristischer Politisierung der Theologie versuchte Justinian, die geistigen Anreger der Vergangenheit und Gegenwart zu verketzern, hatte aber auch den Ehrgeiz, selbst als theologischer Schriftsteller zu glänzen. (S. 513)
Und Hermann Bauer schreibt in „Der Einfluß Ostroms“ (1982):
Um so leichter hatte es Kaiser Justinian, da in Rom Papst Vigilius residierte, der wegen der Ostgotengefahr auf militärische Hilfe des Kaisers angewiesen war und darüber hinaus eine Marionette der Kaisergemahlin Theodora war, der er das Papstamt (537) letztlich verdankte.
Die Persönlichkeit des Kaisers, die allgemeine Kriegssituation im oströmischen Reich und dazu die drohende Gefahr, in Palästina durch origenistisch gesinnte Mönchsgruppen noch einer zusätzlichen innenpolitisch-religiösen Kriegsfront gegenüberzustehen, diese Gründe gaben das politische Motiv zur Beseitigung des Wissens um die Reinkarnation.
Ein weiteres Motiv gab Justinians ehrgeizige und herrschsüchtige Frau Theodora. Sie war (nach Procopius) die Tochter eines Bärenwärters im Amphitheater von Byzanz gewesen. Ihren kometenhaften Aufstieg zur Herrscherin des Reiches begann sie als Kurtisane. Um mit ihrer schändlichen Vergangenheit ganz zu brechen, ließ sie später als sittenstrenge Kaiserin 500 ihrer ehemaligen Berufsgenossinnen mißhandeln und martern.
Da sie nach den Gesetzen des Karma (die Origenes in seinen Schriften „De principiis“ und „Contra Celsum“ unmißverständlich bejaht hatte) in einem späteren Leben für diese Greueltaten hätte büßen müssen, wirkte sie nun beim Kaiser darauf hin, die Wiedergeburtslehre einfach abzuschaffen. Von der Wirksamkeit dieser Aufhebung durch einen „göttlichen Beschluß“ muß sie ganz und gar überzeugt gewesen sein.
Aus welchen fragwürdigen Motiven auch immer – Tatsache ist, daß an der Synode der Ostkirche im Jahre 543 Origenes’ Lehren verdammt wurden. Die Bannflüche wurden daraufhin unter dem unnachgiebigen Druck Kaiser Justinians von sämtlichen Patriarchen unterzeichnet, einschließlich Papst Vigilius’, der 544 eigens zu diesem Zwecke fast gewaltsam nach Konstantinopel gebracht wurde.
Mit ihrer Unterzeichnung reihte die Kirche den bedeutendsten und herausragendsten Theologen des frühen Christentums, Origenes, aus rein weltlichen Gründen unter die ketzerischen Irrlehrer. Mit Sicherheit ist anzunehmen, daß in der Folge in den kirchlichen Dokumenten aufs neue alles entfernt oder verändert wurde, was gegen diese dogmatischen Lehrsätze sprach. Die heutige Geschichtsforschung muß sich also auf Stellen stützen, die offenbar übersehen wurden.
KAPITEL 6: REINKARNATION IM CHRISTENTUM - DIE BESEITIGUNG DES WISSENS UM DIE REINKARNATION
Das Konzil zu Konstantinopel (553): Ein historischer Irrtum
Origenes’ Lehre von der Präexistenz und der Reinkarnation der Seele wurde dann zehn Jahre später, also 553, durch das fünfte ökumenische Konzil zu Konstantinopel nochmals verurteilt, wobei inhaltlich ungefähr dieselben Bannflüche wie zehn Jahre zuvor ausgesprochen wurden.
Dadurch wurde die Reinkarnationslehre offiziell zur „heidnischen Irrlehre“ erklärt und rechtmäßig abgeschafft, und somit ist es jedem gläubigen und kirchentreuen Christen seitdem strengstens verboten, an die Reinkarnation zu glauben ... – Dies jedenfalls glauben bis zum heutigen Tage praktisch alle Kirchenhistoriker sowie auch der überwiegende Teil der weltweiten Christenheit.
Tatsächlich aber fiel das urchristliche Wissen um die Reinkarnation im Jahre 553 einem fatalen historischen Irrtum zum Opfer. Denn die vermeintlich offizielle Verfluchung der Wiedergeburtslehre war, wie oben beschrieben, lediglich auf eine persönlich motivierte Machtdemonstration des byzantinischen Kaisers Justinian zurückzuführen.
Entweder gingen bedeutende Teile der Konzilsakten, die den Fall Origenes betrafen, durch „Zufall“ verloren oder wurden später aus irgendwelchen Gründen gefälscht, oder aber – was wahrscheinlicher ist – es wurde an den acht offiziellen Konzilssitzungen über Origenes und seine Verfluchung gar nicht verhandelt!
Denn die Sitzungen befaßten sich laut Protokoll lediglich mit dem Streit um drei von Justinian als Ketzer bezeichnete Gelehrte (den sogenannten „drei Kapiteln“), gegen die der Kaiser schon vier Jahre zuvor ein Edikt erlassen hatte. Von Origenes jedoch ist keine Rede. Auch die folgenden Päpste Pelagius I. (556–561), Pelagius II. (579–590) und Gregorius (590–604) reden vom fünften Konzil, ohne Origenes auch nur zu erwähnen.
Doch obwohl über Origenes in den Konzilssitzungen offenbar nicht verhandelt wurde, findet sich im 11. Canon des Konzils der folgende Bannfluch: „Wer nicht verflucht... Origenes samt seinen gottlosen Schriften und alle anderen Häretiker, welche verflucht sind von der heiligen katholischen und apostolischen Kirche ..., der sei verflucht.
Vermutlich wurde dieser seltsame Bannfluch von Kaiser Justinian vor Eröffnung des Konzils den Patriarchen vorgelegt, die dann zur Unterzeichnung genötigt wurden.
Interessant ist auch, daß Papst Vigilius bewußt an keiner einzigen Sitzung teilnahm, obwohl er sich auf Geheiß des Kaisers während der fraglichen Zeit (5. Mai bis 2. Juni 553) in Konstantinopel aufhielt. Aus diesem Grunde stand dem Konzil nicht wie üblich der Papst vor, sondern der Patriarch von Konstantinopel, Eutychius, ein treuer Diener Kaiser Justinians. Ebenfalls interessant ist, daß von den anwesenden 165 Bischöfen nur einige wenige aus den Westländern zugelassen waren, während die anderen eine Teilnahme unter diesen Voraussetzungen ablehnten.
Das heißt: Das Konzil zu Konstantinopel war praktisch eine ganz persönliche Versammlung Kaiser Justinians, auf dem er mit seinen von ihm abhängigen Vasallen (gegen den Protest des Papstes und der römischen Bischöfe) die Lehre von der Vorexistenz der Seele willkürlich mit Fluch und Bann belegte und damit der ursprünglich christlichen Lehre der Reinkarnation die Grundlage entzog.
(Aufgrund der Tatsache, daß sich Papst Vigilius geweigert hatte, am Konzil zu Konstantinopel teilzunehmen, wird von einigen fortschrittlichen katholischen Gelehrten neuerdings bezweifelt, ob dieses Konzil und die damaligen „Beschlüsse“ überhaupt für die Katholiken kirchenrechtliche Gültigkeit besitzen, ob, mit anderen Worten, die Lehre von der Reinkarnation nicht nach wie vor ein Teil des kirchlichen Gedankengutes sei.)
Das vierwöchige Konzil endete am 2. Juni 553, aber erst am 8. Dezember 553 unterzeichnete Papst Vigilius unter dem unnachgiebigen Druck des Kaisers und aus Angst vor der Exkommunikation (!) und vor der Ernennung eines Gegenpapstes schließlich die Konzilsakte – vermutlich ohne etwas über die vorherigen Abmachungen gegen Origenes zu wissen. „Alles in allem also eine höchst zweifelhafte Angelegenheit. Von Rechtmäßigkeit keine Spur!“, schreibt Rudolf Passian in seinem Buch „Wiedergeburt – Ein Leben oder viele?“ (S. 223).
Wer sich in kurzer Form über die Art, wie man Glaubensdifferenzen zu Zeiten der ersten fünf ökumenischen Konzilien auszutragen pflegte, informieren möchte, dem sei die kleine Schrift von Dr. iur. Robert Kehl, „Ein sonderbarer Heiliger Geist“, empfohlen. Kehl fordert von den Kirchen, „wenn sie wieder glaubwürdig werden wollen“, eine klare Distanzierung von jenen Konzilien und den dort (vor dem Hintergrund von Terror und Intrigen) gefaßten Beschlüssen.
KAPITEL 6: REINKARNATION IM CHRISTENTUM - DIE BESEITIGUNG DES WISSENS UM DIE REINKARNATION
Der Reinkarnationsglaube ist nicht unchristlich!
Der dubiose Bannfluch Kaiser Justinians 300 Jahre nach Origenes’ Tod ist von der Kirche bis heute offiziell nicht revidiert worden. Im Gegenteil: Die Überzeugung, der Fluch sei ein Teil der gültigen Konzilsbeschlüsse, setzte sich trotz aller Ungereimtheiten im Laufe der Jahrhunderte allmählich im Denken der Kirche fest. Dennoch bleibt es eine Tatsache, daß das vermeintliche Verbot der Reinkarnationslehre, wenn wir es genauer betrachten, nichts weiter ist als ein Geschichtsirrtum ohne jede ökumenische Gültigkeit.
Oder anders gesagt: Es ist den Christen nicht offiziell verboten, an Reinkarnation zu glauben! – Die Reinkarnationslehre ist dem Christentum durchaus nicht fremd, wohl aber dem Kirchentum...
Denn später wurde die Reinkarnationslehre von der Kirche im Konzil zu Lyon (1274) und im Konzil zu Florenz (1439) erneut aufs schärfste verurteilt. Daraufhin wurden die Anhänger dieser Lehre unerbittlich verfolgt und oft sogar hingerichtet. Das in diesem Zusammenhang wohl berühmteste Beispiel ist der bereits in Kapitel 5 erwähnte italienische Gelehrte und ehemalige Dominikanermönch Giordano Bruno (1548–1600).
Für sein philosophisches Bekenntnis zur Lehre der Seelenwanderung brachte man ihn im Jahre 1592 vor das christliche Inquisitionsgericht, das ihn nach langer Gefangenschaft schließlich zum Feuertod verurteilte. Am 17. Februar 1600 wurde er auf dem Campo dei Fiori in Rom öffentlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Als Gründe für diese Praxis wurden angegeben, daß der Reinkarnationsgedanke im Widerspruch zu verschiedenen christlichen Dogmen der Eschatologie (Lehre von den letzten Dingen) stünde, so zum Beispiel zum Dogma der Auferstehung des Leibes oder zur Grundlehre, daß sich in diesem einen Leben das Heil oder Unheil des Menschen entscheide und daß die Seele unmittelbar nach diesem einen Erdenleben in den ewigen Himmel oder in die ewige Hölle gehe. Außerdem beinhalte sie von der Kirche verurteilte Meinungen wie die der anima separata (vom Leib unabhängige Seele) oder der Präexistenz der Seele.
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